Führerscheinklassen
Ob Motorrad oder Auto – mit uns gelangst Du ganz entspannt zur Fahrerlaubnis. Wir bieten Dir Theorie und Praxis in vielen Führerscheinklassen.
Ausbildung in den Führerscheinklassen AM, A, A1, A2, B / B96 / B196, BE, L
Führerscheinklasse AM
Zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von weniger als 45 km/h, einer Leistung von weniger als 4 kW und einem Hubraum von unter 50 cm³ (z.B. Schwalbe, S50).
Leichte zwei-, drei- oder vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leermasse von max. 350 kg (ohne Batterie bei Elektrofahrzeugen).
Mindestalter: 15 Jahre
Führerscheinklasse A1
Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei einem Leistungsgewicht von bis zu 0,1 kW/kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
Mindestalter: 16 Jahre
Führerscheinklasse A2
Krafträder bis 35 kW Leistung, bei einem Leistungsgewicht von max. 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Mindestalter: 18 Jahre
Führerscheinklasse A
Alle Krafträder und dreirädrigen Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Mindestalter: 24 Jahre bzw. 20 Jahre bei Vorbesitz von Klasse A2 und 21 Jahre (Trike)
Führerscheinklasse B
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3.500 kg und max. 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz.
Einschließlich mitgeführter Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg oder einem schwereren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist).
Mindestalter: 18 Jahre (begleitetes Fahren ab 17 Jahren)
Führerscheinklasse B 96
Ergänzung zu Führerscheinklasse B: Bei der Klasse B96 darf die zulässige Gesamtmasse aus Zugfahrzeug und Anhänger bis zu 4.250 kg betragen.
Mindestalter: 18 Jahre (begleitetes Fahren ab 17 Jahren)
Führerscheinklasse B 196
Ergänzung zu Führerscheinklasse B: Mit Klasse B196 wird Autofahrern der Zugang zu Leichtkrafträdernder Klasse A1 ermöglicht.
Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 cm³ (auch mit Beiwagen) und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei einem Leistungsgewicht von bis zu 0,1 kW/kg.
Voraussetzung ist der Besitz des Führerscheins Klasse B für mindestens 5 Jahre.
Wichtig: Mit der Eintragung der Schlüsselzahl B196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z.B. die Erweiterung auf die Klasse A2 nicht möglich ist. Das heißt ein verkürzte Ausbildung bei Erweiterung von A1 zu A oder einen vereinfachter Aufstieg wie von A1 zu A2 und von A2 zu A ist nicht möglich. Außerdem gilt die Fahrerlaubniserweiterung B196 nur innerhalb Deutschlands.
Mindestalter: 25 Jahre
Führerscheinklasse BE
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3.500 kg nicht übersteigt.
Voraussetzung ist eine vorhandene Fahrerlaubnis für Führerscheinklasse B.
Mindestalter: 18 Jahre (begleitetes Fahren ab 17 Jahren)
Führerscheinklasse L
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Mindestalter: 16 Jahre
Grundsätzlich ist für den Erwerb einer Fahrerlaubnis eine theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung vorgeschrieben. Bei einer Erweiterung von B auf BE entfällt die Theorie. Wer von Klasse A1 auf A2 bzw. von A2 auf A erweitern möchte, muss diese Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre besitzen und benötigt neben einer Vorbereitung in der Fahrschule nur die praktische Prüfung. Voraussetzung für die Klassen B96 und B196 ist die Fahrerlaubnis der Klasse B, die man bereits für mindestens fünf Jahre besitzen muss. Zur Eintragung der Zusatzkennungen ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrschulung nachzuweisen. Eine zusätzliche theoretische oder praktische Prüfung muss nicht abgelegt werden.
(Änderungen und Irrtümer vorbehalten)
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